Informationen für Verbraucher über unsere barrierefreien Dienstleistungen:
Vermögensverwaltung (Finanzportfolioverwaltung)
Einfach erklärt! (§ 14 Abs.1 Nr.2 i.V.m. Anlage 3 BFSG)

FIDUKA-Depotverwaltung GmbH
Kaufingerstraße 12
80331 München
Telefon 089 291 907 0

Nach § 14 Abs.1 Nr.2 in Verbindung mit Anlage 3 des BFSG sind wir verpflichtet, für die Allgemeinheit in barrierefreier Form Informationen zur Funktionsweise der angebotenen Wertpapierdienstleistungen zugänglich zu machen. Diese Infor­ma­tionen müssen auch erläutern, wie wir die gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit in Bezug auf die von uns angebotenen Wertpapier­dienst­leistungen erfüllen.

Alle Verbraucher sollen einen einfachen Zugang zu den angebotenen Dienst­leistungen haben und dabei nicht auf fremde Hilfe angewiesen sein. Für die In­formationen ist vorgesehen, dass ihr Schwierigkeitsgrad das Sprach­niveau B2 des ge­meinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europa­rates nicht überschreitet. Das bedeutet, dass vorausgesetzt werden kann, dass die wich­tigsten Inhalte auch von komplexen Texten zu konkreten und abstrakten The­men verstanden werden.

 

Inhaltsverzeichnis

1. Welche Wertpapierdienstleistungen bieten wir an?

2. Zur Finanzportfolioverwaltung (Vermögensverwaltung)
2.1 Allgemeine Beschreibung
2.2 Was ist „unabhängige“ Vermögensverwaltung?
2.3 Was sind Finanzinstrumente?
2.4 Weitere Erläuterungen zum Verständnis einer Vermögensverwaltung
2.5 Unsere regelmäßigen Informationen über die Vermögensverwaltung
2.6 Zur Laufzeit des Vermögensverwaltungsvertrages
2.7 Zu den Kosten des Vermögensverwaltungsvertrages
2.8 Wann besteht ein Widerrufsrecht?

3. Wie erfüllen wir die Barrierefreiheitsanforderungen?
3.1 Barrierefreiheit dieser Information
3.2 Barrierefreiheit unserer Webseite
3.3 Barrierefreiheit in der Vermögensverwaltung

4. Die zuständige Marktaufsichtsbehörde<

1. Welche Wertpapierdienstleistungen bieten wir an

Als Kernleistung bieten wir Verbrauchern die Vermögensverwaltung (Finanzportfolioverwaltung) an.

2. Zur Finanzportfolioverwaltung (Vermögensverwaltung)

Die umgangssprachliche Vermögensverwaltung wird in den gesetzlichen Vor­schrif­ten als „Finanzportfolioverwaltung“ definiert. Für diese Dienstleistung erteilen wir die nachfolgenden Informationen und verwenden dabei nur noch den um­gangs­sprachlichen Begriff „Vermögensverwaltung“.

2. 1 Allgemeine Beschreibung

Im Rahmen einer Vermögensverwaltung entscheiden wir selbstständig und ohne vorherige Rücksprache mit Ihnen, welche Finanzinstrumente wir zu wel­chem Zeitpunkt für Ihr Wertpapierdepot kaufen oder verkaufen. Wir sind nicht ver­pflich­tet, vorher Ihre Zustimmung einzuholen. Ein Wertpapierdepot ist ein besonderes Bank­konto, auf dem die Wertpapiere verbucht sind.

Für die Ausführung der Vermögensverwaltung benötigen Sie neben dem Wert­papierdepot auch ein Verrechnungskonto. Auf diesem sind die Geldbeträge ver­bucht, mit denen die Wertpapiere gekauft werden. Auf dem Verrechnungs­konto wer­den auch die aus den Verkäufen erzielten Erlöse gutgeschrieben. Ferner wer­den dem Verrechnungskonto Erträge aus der Vermögensverwaltung gutge­schrie­ben sowie Kosten belastet. Neben einem Verrechnungskonto in Euro kann es auch eines oder mehrere in einer Fremdwährung geben. Wert­papierdepot und Ver­rechnungskonten werden nicht von uns, sondern von einer Bank geführt. Diese bilden das sogenannte „Portfolio“.

2.2 Was ist „unabhängige“ Vermögensverwaltung?

Von „unabhängiger“ Vermögensverwaltung spricht man, wenn der Vermögens­ver­walter nicht in einem Abhängigkeitsverhältnis zu den Produkten und Dienst­leistungen einer Bank oder einer Versicherung steht. Die Auswahl der Anlagen soll hier möglichst frei von Verkaufsinteressen der Unternehmen erfolgen.

2.3 Was sind Finanzinstrumente?

Die Vermögensverwaltung bezieht sich auf Anlagemöglichkeiten in Form von „Finanz­instrumenten“. Zu den Finanzinstrumenten gehören:

  • Wertpapiere, zum Beispiel Aktien, Anleihen, Zertifikate und Optionen,
  • Anteile an Investmentfonds und Derivate.

Immobilien, Oldtimer, Kunstwerke und Krypto­werte (zum Beispiel Bitcoin) sind keine Finanzinstrumente. Sie sind daher nicht Gegenstand einer Vermögens­ver­waltung. Auf Wunsch und aus Gründen der Risikodiversifikation mischen wir Edelmetalle (Gold) Ihrem Depot bei!

2.4 Weitere Erläuterungen zum Verständnis einer Vermögensverwaltung

Bei einer Vermögensverwaltung soll Ihr Vermögen in Ihrem Interesse und nach Ihren individuellen Bedürfnissen angelegt werden. Dazu müssen wir von Ihnen am Anfang einige persönliche Daten und auch Ihre Wünsche (= das Anlegerprofil) anhand eines Fragebogens wie folgt ermitteln:

  • Ihre Finanziellen Verhältnisse (= Wie hoch ist Ihr Vermögen, Ihr laufendes Einkommen und Ihre laufenden Ausgaben und die sonstigen Belastungen und damit der Betrag, der Ihnen zur Anlage zur Verfügung steht?)
  • Ihre Anlageziele (= Was wollen Sie mit der Anlage Ihres Vermögens er­reichen? Beispiele: langfristiger Vermögensaufbau oder Altersab­si­cherung)
  • Ihr Anlagehorizont (= Für welchen Zeitraum möchten Sie Ihr Geld an­legen? Langfristig für mehrere Jahre oder nur kurzfristig für wenige Mo­nate? Wann benötigen Sie das Geld wieder?)
  • Ihre Risikobereitschaft (= Welche Wertschwankungen oder Verluste in dem verwalteten Portfolio sind Sie bereit hinzunehmen?)
  • Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen (= Sollen ökologische oder soziale Kri­terien bei der Anlage berücksichtigt werden? Beispiele: Sollen Inves­titionen in bestimmte Wirtschaftsbereiche ausgeschlossen werden oder bestimmte Umwelt- oder Sozialziele gefördert werden?)
  • Ihre Kenntnisse und Erfahrungen bei der Vermögensanlage (= Welchen Wissensstand über die Risiken mit der Anlage verbundenen Risiken haben Sie?)

Auf Grundlage dieser Angaben empfehlen wir Ihnen sodann für Sie geeignete An­lagerichtlinien mit der Wahl einer angemessenen Depotklasse. Die Wahl der De­pot­­klasse und die weiteren An­lage­richtlinien müssen darauf ausgelegt sein, dass Ihr Portfolio Ihren Interessen und Bedürfnissen entspricht. Sie sind Be­standteil des zu schließenden Vermögens­verwaltungsvertrages und binden uns bei der laufenden Auswahl der Anlagen.

Für unser Tätigwerden im Rahmen der Vermögensverwaltung benötigen wir von Ihnen eine Bankvollmacht. Diese berechtigt uns nur zur Veranlassung von Käufen und Verkäufen auf Ihrem von der Bank geführten Wertpapierdepot. In der Voll­macht ist es ausgeschlossen, dass wir Ihre Vermögenswerte auf unser Konto oder auf sonstige Konten übertragen können.

Bevor wir mit Ihnen einen Vermögensverwaltungsvertrag abschließen, infor­mieren wir Sie auch über die voraussichtlichen Kosten.

In dem Vermögensverwaltungsvertrag sind alle wichtigen rechtlichen Einzel­hei­ten geregelt.

Nach dem Abschluss des Vermögensverwaltungsvertrages, nach der Eröffnung des Wertpapierdepots einschließlich des Verrechnungskontos sowie nach Er­tei­lung der Vollmacht beginnen wir mit der Vermögensverwaltung. Ab diesem Zeit­punkt handeln wir selbstständig und kaufen und verkaufen für Sie Finanz­instru­mente. Dabei berücksichtigen wir bei unseren Entscheidungen die mit Ihnen ver­ein­barten Anlagerichtlinien.

2.5 Unsere regelmäßigen Informationen über die Vermögensverwaltung

Sie bekommen von uns regelmäßige Berichte mit bestimmten Informa­tionen über die Durchführung der Vermögensverwaltung. In der Regel beziehen sich die Infor­mationen auf einen bestimmten zurückliegenden Zeitraum. Das ist der Be­richtszeitraum. Dieser umfasst in der Regel drei Monate (Quartalsbericht). Einige Informationen in dem Bericht beziehen sich auf einen Stichtag. Dieser Stichtag ist meist der letzte Geschäftstag des Berichtszeitraums.

Die Berichte können die folgenden Informationen enthalten:

  • Zusammensetzung und Bewertung Ihres Portfolios (= Welche Finanz­instrumente waren am Stichtag in Ihrem Portfolio enthalten? Wie viel waren die einzelnen Finanzinstrumente am Stichtag wert?
  • Wertentwicklung Ihres Portfolios und der Vergleichsgröße (z.B. ein In­dex), sofern mit Ihnen vereinbart, während des Berichtszeitraums (= Wie hat sich der Wert Ihrer Finanzinstrumente sowie die Vergleichsgröße im Berichts­zeit­raum entwickelt?)
  • Gebühren und Kosten (= Wie hoch waren die Kosten für die Vermögens­ver­waltung?)
  • Kontostand Ihres Verrechnungskontos zum Beginn und zum Ende des Be­richtszeitraums
  • Eingegangene Zahlungen, zum Beispiel Dividenden und Zinsen
  • Transaktionen, also Käufe und Verkäufe von Finanzin­stru­menten, sofern Sie hierüber keine regelmäßigen Informationen der Depotbank erhalten.
  • Geeignetheitserläuterung, also eine Erklärung, wie die veranlassten Käufe und Verkäufe den vereinbarten Anlagerichtlinien entsprochen haben.

Über die aktuelle Zusammensetzung und die Wertentwicklung Ihres Portfolios in­formieren wir Sie üblicherweise viermal im Jahr (jedes Quartal).

Wir informieren Sie auch, wenn die Wertverluste Ihres Portfolios bestimmte Schwellen­werte übersteigen. Ein Schwellenwert ist erreicht, wenn im Berichts­zeit­raum der anfängliche Wert Ihres Portfolios um einen bestimmten Prozent­satz ge­fallen ist. Im Gesetz ist ein Schwellenwert von 10 Prozent vorgegeben. Im wei­te­ren Verlauf erhalten Sie immer dann erneut eine Verlust­mitteilung, wenn im Berichtszeitraum der anfängliche Wert Ihres Portfolios um nochmals 10% gefallen ist. Im Vermögensverwaltungsvertrag können aber auch niedri­gere Schwellen­werte vereinbart werden.

2.6 Zur Laufzeit der Vermögensverwaltung

Der Vertrag über die Vermögensverwaltung hat keine feste Laufzeit. Sie können den Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Kündigung kann nicht mündlich erklärt werden, sondern muss in Textform (am besten schrift­lich) erfolgen. Demgegenüber können wir selbst den Vertrag nur unter Ein­haltung einer Frist kündigen, die im Vermögensverwaltungsvertrag vereinbart ist.

2.7 Zu den Kosten der Vermögensverwaltung

Über die Kosten der Vermögensverwaltung erhalten Sie zu Beginn eine geson­derte Information. Für die Durchführung der Vermögensverwaltung erhalten wir eine regelmäßige Vergütung. Diese beträgt einen bestimmten Prozentsatz des Volu­mens, das wir für Sie verwalten (sog. fixe Vergütung). Zusätzlich zur fixen Ver­gütung kann auch eine sog. variable Vergütung anfallen. Diese wird in Ab­häng­ig­keit von der im Berechnungszeitraum erzielten Wertent­wicklung des Port­folios erhoben. Dies erfolgt aber nur dann, wenn die vertraglich vereinbarte Min­dest­­wert­ent­wicklung übertroffen wurde. Von der über dieser Mindestwert­ent­wicklung lie­genden Wertveränderung wird dann die variable Ver­gütung mit einem bestimm­ten Prozentsatz errechnet. Verluste aus vorherigen Berechnungsperioden müssen jedoch zuvor ausgeglichen werden. Der Prozentsatz der fixen und ggf. variablen Vergütung sowie weitere Abrech­nungs­details werden im Vermögensver­waltungs­vertrag vereinbart.

Die Kosten für die Führung des Wertpapierdepots und der Verrechnungskonten durch die Bank werden von dieser zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für die Kosten für den Erwerb oder den Verkauf der Finanzinstrumente.  Anstatt die Kosten für die verschiedenen Sachverhalte getrennt zu erheben, kann die Bank auch eine pauschale Kostenquote mit Ihnen vereinbaren (sog. „All-In-Fee)“.

2.8 Wann besteht ein Widerrufsrecht?

Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Vermögensverwaltungsvertrag nicht in unseren Geschäftsräumen abgeschlossen wurde, sondern beispielweise über das Internet oder über das Telefon. Sie können den Vermögensverwal­tungs­vertrag dann innerhalb von zwei Wochen widerrufen. In diesem Falle erhalten Sie von uns eine gesonderte gesetzliche Information in Form der Widerrufsbelehrung. Darin wer­den Sie über alle weiteren Einzelheiten des Widerrufs informiert. Die Widerrufsfrist von zwei Wochen beginnt erst dann, wenn der Vertrag abge­schlos­sen wurde und wir Ihnen die Widerrufsbelehrung korrekt erteilt haben.

Hinweis: Auch wenn Sie den Vermögensverwaltungsvertrag widerrufen, bleiben die für Sie erworbenen oder verkauften Finanzinstrumente unberührt. Das heißt, dass die bis zum Widerruf von uns veranlassten Käufe oder Verkäufe trotz des Widerrufs nicht rückgängig gemacht werden.

3. Wie erfüllen wir die Barrierefreiheitsanforderungen?

Die gesetzlichen Regelungen verpflichten uns, für die Erbringung der Wertpa­pier­dienstleistung bestimmte Barrierefreiheitsanforderungen zu erfüllen. Dies ge­währ­leisten wir wie folgt:

3.1 Barrierefreiheit dieser Information

Diese Informationen stellen wir Ihnen über verschiedene sensorisch wahrnehm­bare Zugangsmöglichkeiten zur Verfügung. Dies sind:

  • Die persönliche Aushändigung in Papierform in unseren Geschäfts­räumen.
  • Das Vorlesen durch unsere Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen.
  • Durch Abrufen von unserer Firmenwebseite.

Das Layout dieser Informationen ist besonders gestaltet. Es ist eine Standard­schrift (Arial) in Größe 13 mit 1,2-fachem Zeilenabstand. Die Inhalte dieser Infor­mationen sind in einer verständlichen Sprache formuliert. Das Sprachniveau B des Ge­meinsamen Europäischen Referenzrahmens für Spra­chen wird nicht über­schritten.

Das Sprachniveau B2 gilt aber nicht für den Vertrag und die dazugehörenden vorvertraglichen Informationen.

3.2 Barrierefreiheit unserer Website

Über unser Unternehmen und die angebotenen Dienstleistungen können Sie sich auf unserer Webseite informieren. Die Inhalte unserer Webseite entsprechen den allgemeinen Grundsätzen an barrierefreie Webinhalte. Diese sind:

  • Wahrnehmbarkeit: Möglichst alle Nutzer sollen die Informationen sowie die weiteren Funktionen wahrnehmen können. Hierzu stellen wir sicher, dass zu Bildern, Grafiken und Videos erklärende Alternativtexte abrufbar sind.
  • Bedienbarkeit: Möglichst alle Nutzer sollen die Funktionen bedienen können. Dazu stellen wir sicher, dass die Webinhalte mit einer Tastatur be­dienbar sind.
  • Verständlichkeit: Für möglichst alle Nutzer gestalten wir die Webinhalte lesbar und möglichst in einer einfachen Sprache.
  • Robustheit: Die Webinhalte sind mit Assistenz-Technologien kompatibel. Das heißt sie sind für Programme zum Vorlesen, zum Vergrößern der Texte oder zur Umwandlung von Sprache in Text geeignet.

3.3 Barrierefreiheit der Vermögensverwaltung

3.3.1 Abschluss des Vermögensverwaltungsvertrages in Textform

Der Vermögensverwaltungsvertrag wird in der Regel in Textform mit Ihrer per­sönlichen Unterschrift geschlossen. Auch die anderen Dokumente werden in der Regel in Textform zur Verfügung gestellt. Bei graphischen Darstellungen in den Dokumenten sind Beschreibungen beigefügt. Sämtliche Dokumente in Textform können vorgelesen und ausführlich erläutert werden.

Die Vermögensverwaltung erfolgt nach Abschluss des Vermögensverwaltungs­vertrages grundsätzlich ohne eine weitere persönliche Kommunikation. Wir treffen die einzelnen Anlageentscheidungen ohne Rücksprache mit Ihnen.

4. Die zuständige Marktüberwachungsbehörde

Da die Überwachungsbehörde derzeit noch nicht definitiv bestellt ist, können Sie Hinweise bzw. Beschwerden an unseren Compliance-Officer melden. Er kümmert sich um Ihr Anliegen:

FIDUKA-Depotverwaltung GmbH, z. H. v. Prof. Dr. Urban Bacher,
Kaufingerstr. 12
80331 München
Telefon 089 29 19 070

Als zuständige Behörde für die Überwachung der Einhaltung der Barrierefreiheits­anforderungen ist die „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen“ (MLBF) mit folgender Stelle vorgesehen:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, Abteilung 3 „Soziales und Arbeitsschutz“ – Turmschanzenstraße 25 – 39114 Magdeburg – Telefon: 0391 567-4530 – E-Mail: mlbf@ms.sachsen-anhalt.de