Unsere Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken

 

Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren:

  • Unsere ESG-Strategie entspricht nicht der EU-Taxonomie und dem EU-Recht. Das EU-Stufenmodell der Nachhaltigkeitspräferenzen ist komplex und insgesamt schwer zu 100 Prozent rechtssicher umsetzbar. Die FIDUKA kann guten Gewissens daher die wesentlichen nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nicht berücksichtigen. Eine Bewerbung von ökologischen oder sozialen Merkmalen erfolgt von der FIDUKA nicht.
  • Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Ver­mögenswerte unserer Kunden haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben.
  • Für die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken versuchen wir Anlagen in solche Unternehmen zu identifizieren und möglichst auszuschließen, die ein erhöhtes Risikopotential aufweisen. Hierzu greifen wir in der Regel auf im Markt anerkannte Bewertungsmethoden zurück.
  • Die Identifikation geeigneter Anlagen kann zum einen darin bestehen, dass wir unberührt vom EU-Recht in Invest­ment­fonds investieren, deren Anlagepolitik bereits mit einem geeigneten und anerkannten Nach­haltigkeits-Filter zur Reduktion von Nachhaltigkeitsrisken ausgestattet ist. Die Identifikation geeigneter Anlagen zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisken kann auch darin bestehen, dass wir für die Produktauswahl in der Vermögensverwaltung auf anerkannte Rating-Agen­turen zurückgreifen. Die konkreten Einzelheiten ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen.
  • Die Strategien unseres Unternehmens zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken fließen auch in die unternehmensinternen Organisationsrichtlinien ein. Die Beachtung dieser Richt­linien ist maßgeblich für die Bewertung der Arbeitsleistung unserer Mitarbeiter und beeinflusst damit maßgeblich die künftige Gehaltsentwicklung. Insoweit steht die Vergütungspolitik im Einklang mit unseren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken.
  • Die FIDUKA beobachtet laufend den Themenkomplex „Nachhaltigkeit“ und arbeitet an praxisnahen Lösungsansätzen. Für die Investmentfonds, für deren Management wir verantwortlich sind, suchen wir gemeinsam mit der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft Lösungen, um nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren unberührt vom EU-Recht zu berücksichtigen.

FIDUKA Depotverwaltung GmbH
15. Dezember 2023

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