FIDUKA
Universal Fonds
Aktives Management als Schlüssel zum Erfolg
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Der FIDUKA-Universal-Fonds I ist ein Klassiker unter den vermögensverwaltenden Fonds. Seit der Gründung des Fonds im Jahr 1989 durch André Kostolany und Gottfried Heller wurde der Fonds mehrfach wegen seiner herausragenden Wertentwicklung ausgezeichnet.
Das Investmentprinzip des FIDUKA-Universal Fonds I ist simpel und effektiv zugleich. Beurteilt das Vermögensverwaltungsteam der FIDUKA die mittelfristigen Aussichten für Aktien positiv, überwiegen Aktien im Portfolio. In unsicheren Zeiten wird dagegen die Aktienquote reduziert und die Liquidität in bonitätsstarke Anleihen geparkt.
Die Fondsmanager verfolgen einen aktiven Investmentansatz. Der Fokus liegt primär auf Aktien von Qualitätsunternehmen mit überzeugenden langfristigen Wachstumsperspektiven bei gleichzeitig attraktiver Bewertung.
Weitere Informationen zu dem FIDUKA-Universal-Fonds finden Sie hier:
Disclaimer
Die Angaben dienen ausschließlich Marketing- und Informationszwecken und stellen keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Fondsanteilen dar. Das Sondervermögen weist aufgrund seiner Zusammensetzung und seiner Anlagepolitik ein nicht auszuschließendes Risiko erhöhter Volatilität auf, d.h. in kurzen Zeiträumen nach oben oder unten stark schwankender Anteilpreise. Alleinige Grundlage für den Anteilerwerb sind die Verkaufsunterlagen (Basisinformationsblatt, Verkaufsprospekt, Jahres- und Halbjahresbericht) zum Investmentvermögen. Verkaufsunterlagen zu allen Investmentvermögen der Universal-Investment sind kostenlos bei Ihrem Berater / Vermittler, der zuständigen Verwahrstelle / Depotbank oder bei Universal-Investment unter www.universal-investment.com erhältlich. Eine Zusammenfassung Ihrer Anlegerrechte in deutscher Sprache finden Sie auf www.universal-investment.com/media/document/Anlegerrechte. Zudem weisen wir darauf hin, dass Universal-Investment bei Fonds für die sie als Verwaltungsgesellschaft Vorkehrungen für den Vertrieb der Fondsanteile in EU-Mitgliedstaaten getroffen hat, beschließen kann, diese gemäß Artikel 93a der Richtlinie 2009/65/EG und Artikel 32a der Richtlinie 2011/61/EU, insbesondere also mit Abgabe eines Pauschalangebots zum Rückkauf oder zur Rücknahme sämtlicher entsprechender Anteile, die von Anlegern in dem entsprechenden Mitgliedstaat gehalten werden, aufzuheben.
Frühere Wertentwicklungen, Simulationen oder Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Die Bruttowertentwicklung nach BVI-Methode lässt die bei der Ausgabe und Rücknahme der Anteile erhobenen Kosten (Ausgabe- und Rücknahmeaufschlag) und während der Haltedauer anfallenden Gebühren (z.B. Transaktionskosten) unberücksichtigt. Es ist zu beachten, dass der Wert der erworbenen Anteile, aufgrund von Schwankungen der Investments im Fonds sowie der Notierung der Wertpapiere, schwanken kann.
Wenn ein Anleger für 1.000,– € Anteile erwerben möchte, muss er bei einem Ausgabeaufschlag von 2 % 1.020,– € dafür aufwenden. Es können für den Anleger Depotkosten und weitere Kosten (z.B. Depot- oder Verwahrkosten) entstehen, welche die Wertentwicklung mindern.
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