FIDUKA – für Generationen
Verantwortung übernehmen
Wir streben eine langfristige und partnerschaftliche Verbindung mit unseren Kunden an – wir sehen uns dabei nicht nur als reinen Vermögensverwalter.
Nach über 50 Jahren betreut FIDUKA mittlerweile viele Familien in der zweiten, dritten oder vierten Generation. Wir möchten Sie auch in Zukunft dabei unterstützen, Ihr Lebenswerk erfolgreich an die nachfolgende Generation zu übergeben.
„Wer sein Testament unterschreibt, unterschreibt sein Todesurteil.“
Katalanisches Sprichwort
Zeit seines Lebens hielt sich der berühmte Maler Pablo Picasso an dieses Credo und verursachte damit einen der teuersten und langwierigsten Erbfälle der Geschichte.
Um teure Fehler bei der Nachfolgeplanung zu vermeiden, sollten rechtzeitig die Weichen gestellt werden.
Wir fungieren dabei als qualifizierter Ansprechpartner unserer Kunden und entwickeln gemeinsam mit Ihren Steuer- und Rechtsberatern eine auf Ihre Situation abgestimmte Lösung.
Auf Wunsch können Sie zudem auf unser Netzwerk von ausgewiesenen Experten zurückgreifen, die Ihnen in rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen zur Nachfolgegestaltung gerne behilflich sind.
Nachfolgende Themen können Teil Ihrer Überlegungen sein:
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Vorkehrungen für unerwartete Ereignisse
Bereits zu Lebzeiten kann es zu unvorhergesehenen Situationen kommen, welche selbstbestimmte Entscheidungen unmöglich machen. Doch wie kann man trotz Unfall oder schwerer Krankheit sicherstellen, dass die eigenen Wünsche berücksichtigt bleiben?
Damit Ihr Wunsch und Wille auch dann durchgesetzt werden können, wenn der Ernstfall eintritt, sollten Sie eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht haben.
Weiterführende Informationen wie auch entsprechende Musterformulare finden Sie zum Beispiel auf den Internetseiten der zuständigen Ministerien:
- Patientenverfügung (Bundesministerium für Gesundheit)
- Vorsorgevollmacht (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)
Unternehmens- und Vermögensnachfolge
Jedes Vermögen ist individuell und mit steigendem Wert meist komplexer. Die Vermögensbausteine sind vielfältig: Sie reichen von Bar- und Wertpapiervermögen über Immobilien bis zu Kunstgegenständen, Uhren, Schmuck und Oldtimern. In vielen Fällen ist zudem eine unternehmerische Beteiligung der zentrale Vermögensbaustein der Familie.
Frühzeitige Planung ermöglicht Ihnen die geordnete Übergabe Ihres Lebenswerks und lässt zudem umfangreiche steuerliche Gestaltungen zu. Eine entsprechende Nachfolgeplanung mit Erbregelung stellt ein klares Vorgehen nach dem Todesfall sicher und hilft, Ihren letzten Willen bestmöglich umzusetzen. So können Sie losgelöst von der gesetzlichen Erbfolge eigene Regelungen treffen.
Damit Ihr Testament oder Erbvertrag jedoch alle Anforderungen erfüllt und spätere Streitigkeiten vermieden werden, empfiehlt sich eine fachkundige Rechts- und Steuerberatung.
Stiftung
Seit Jahrzenten begleiten wir unsere Kunden erfolgreich über alle Lebensphasen hinweg. Wer sein Lebenswerk auch nach seinem Ableben dauerhaft erhalten und sein Vermögen langfristig nach den eigenen Wünschen einsetzen möchte, befasst sich fast unweigerlich mit dem Themenkomplex der Stiftung.
Ganz gleich, ob Sie Ihre Familie langfristig absichern oder das Gemeinwohl fördern möchten: Das Stiftungsrecht bietet verschiedenste Möglichkeiten.
Wir als Vermögensverwalter beachten Ihre Stiftungs-Satzung und Ihre Anlagerichtlinien. So stellen wir sicher, dass Ihr Wille auch über den Tod hinaus für die Anlage des Stiftungsvermögens maßgeblich ist.
Nießbrauchdepot inkl. Vorteilsrechner
Bei der Vermögensweitergabe gilt unter schenkungs- und erbschaftsteuerrechtlichen Aspekten vielfach die Devise „je früher, desto besser“. In einer vorweggenommenen Erbfolge lassen sich mögliche Schenkungsfreibeträge ebenfalls durch einen Nießbrauch auf Wertpapiere optimieren. So übertragen Sie als Schenkender Wertpapiere schon heute, behalten sich jedoch die Nutzung der Erträge, wie Zinsen und Dividenden, auch für die Zukunft vor.
Der Nießbrauchrechner bietet Ihnen einen unverbindlichen Überblick, welche Beträge steuerfrei im Rahmen eines Nießbrauchdepots übertragen werden können:
Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von niessbrauch.berechnen.v-check.de zu laden.
Wir von FIDUKA unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung und stellen Ihnen unser Netzwerk zur Verfügung.
Stolperfallen der Nachlassplanung
Interview mit Dr. Katja Rösch (Fachanwältin für Erbrecht)
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Welche Fehler sind die häufigsten bei einer Nachfolgegestaltung?
Oft wird nur über die Vermeidung von Erbschaftsteuer nachgedacht, aber keine ganzheitliche Betrachtung vorgenommen. Notwendig ist an erster Stelle sich die familiären Strukturen anzusehen und sich zu überlegen, wie man sich eine Verteilung des Vermögens vorstellt. Sollen die Kinder in etwa gleich bedacht werden oder ist ein Ziel, dass die Kinder unterschiedlich bedacht werden bzw. ein Kind ein vorhandenes Unternehmen fortführt. In diesem Zusammenhang ist auch die eigene Versorgungssituation und die des Partners im Alter nicht aus den Augen zu verlieren.
Es handelt sich also um ein komplexes Zusammenspiel vieler verschiedener Aspekte, die für den Einzelfall abzuwägen und die Grundlage für die Entwicklung eines Nachfolgekonzepts sein müssen.
Häufiger Kardinalfehler ist und bleibt nach wie vor, dass überhaupt kein Testament gemacht wird. Dann greift die gesetzliche Erbfolge, was in den allermeisten Fällen nicht den Zielvorstellungen entspricht. Auch das unter Ehegatten so weit verbreitete und beliebte Berliner Testament entwickelte sich im Laufe der Jahre, gerade in Anbetracht steigendender Immobilienwerte, immer mehr zum erbschaftsteuerlichen „Supergau.“
Auch geänderte Gesellschaftsformen, wie Patchworkbeziehungen, nichteheliche Lebensgemeinschaften, Scheidungen, führen dazu, dass ganz andere Anforderungen an eine optimale Nachfolgeregelung zu stellen sind als noch vor 30 Jahren.
Bei Ehegatten und Eltern wird oft nicht bedacht, wie die Vermögensverhältnisse verteilt sind. Nicht selten herrscht das – falsche – Selbstverständnis vor „wir sind verheiratet und alles gehört uns gemeinsam“, was zu nachteiligen steuerlichen Folgen führen kann.
Ziel einer guten Nachfolgeregelung sollte zudem sein das Entstehen von konfliktreichen Erbengemeinschaften weitestgehend zu vermeiden.
Gerade, wenn Testamente ohne fachkundige Beratung als reine Laientestamente erstellt werden, kommt es aufgrund unklarer Formulierungen zu langwierigen und kostspieligen Streitigkeiten über die Auslegung.
In Summe erlebt man bei dem Thema Nachfolgeregelung leider ganz oft, dass es sehr teuer werden kann an der falschen Stelle zu sparen.
Immer wieder kursiert das Schreckgespenst Pflichtteil. Lässt sich dies vermeiden?
Der Streit um den Pflichtteil ist die häufigste Auseinandersetzung im Erbrecht, gerade wenn Kinder unterschiedlich bedacht werden. Oft schlummern aber auch Pflichtteilsgefahren, z.B. in Gestalt der Pflichtteilsrechte von Eltern bei kinderlosen Paaren, Kindern aus früheren Beziehungen, die oft zu einem bösen Erwachen führen.
Bei einem Nachfolgekonzept sollte immer im Fokus sein wie Pflichtteile entweder komplett vermieden werden können, z.B. durch Abgabe eines notariellen Pflichtteilsverzichts, formal wirksame Anrechnungsbestimmungen auf den Pflichtteil oder ganz konkrete Pflichtteilsvermeidungsstrategien.
Wie kann die Erbschaftsteuer verhindert oder zumindest verringert werden?
Ein steuerlich optimiertes Nachfolgekonzept muss berücksichtigen, wie die Erbschaft-steuerlast ausgeschlossen oder zumindest reduziert werden kann. Dafür gibt es zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten, bei denen es auszuloten gilt, was für den konkreten Fall passt.
Wichtig ist es die steuerlichen Freibeträge optimal auszunutzen. Dies bedarf in der Regel einer gewissen Planung und strategischen Herangehensweise.
Erste Aufgabe ist oftmals dafür zu sorgen, dass gleiche Vermögensverhältnisse unter den Ehegatten hergestellt werden. Dafür gibt es zahlreiche Gestaltungsmittel, wie z.B. die steuerfreie Übertragung des Familienheimes, Schenkungen unter Ehegatten oder eventuell sogar der Anwendung einer Güterstandsschaukel.
Auch der sog. Generationensprung von Großeltern auf die Enkel kann zur Ausnutzung von zusätzlichen Freibeträgen im Rahmen des Vermögenstransfers – lebzeitig wie von Todes wegen – genutzt werden.
Steuerlasten können durch lebzeitige Übertragungen mit Nießbrauchsvorbehalt an Immobilien, aber zum Beispiel auch durch einen Nießbrauchsvorbehalt an einem Wertpapierdepot reduziert werden.
Wann macht die Anordnung einer Testamentsvollstreckung Sinn?
Die Testamentsvollstreckung kann ein Hilfsmittel sein, um die Nachfolgeregelung zu sichern und post mortem durchzusetzen. Wenn Minderjährige als Erben eingesetzt werden, ist dieses Gestaltungsmittel ein Muss. Gleiches gilt bei Testamenten von Geschiedenen, die ihre Kinder bedenken, aber den Ex-Partner ausschließen wollen. Es gibt zahlreiche Lebenskonstellationen, für welche die Anordnung einer Testamentsvollstreckung ratsam ist, um eine professionelle Abwicklung des Nachlasses zu gewährleisten.
Dr. jur. Katja Rösch
Fachanwältin für Erbrecht
Testamentsvollstreckerin
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